Presseausweis Belgien

In Belgien ist der Journalistenberuf gesetzlich nicht anerkannt. Ein anerkanntes und geschütztes Statut genießt nur der 'hauptberufliche Journalist'. Das Statut erhält wird durch ein Ausweis dokumentiert, der durch eine paritätische Kommission - zusammengestellt aus Verlegern und Journalisten - ausgegeben wird. Anfragen müssen direkt bei der zuständigen Kommission (Association Générale des Journalistes Professionnels de Belgique) eingereicht werden.

Presseausweis Europa

 Presseausweis der AGJPB:  Association Générale des Journalistes Professionnels
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 Allgemeine Akzeptanz (Europa):
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 Kosten-/Nutzen-Parameter:
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 Voraussetzungen:  Hauptberufliche journalistische Tätigkeit.
 Keine Tätigkeit in der Werbung.
 Mindestens 21 Jahre alt.
 Mindestens zwei Jahre angestellt bei einer Redaktion.
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 Nebenberufliche Journalisten:  Werden nicht aufgenommen.
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 Anbieter:  Link zum Anbieter
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 Andere Presseausweise:  Anbieter mit hoher Akzeptanz:  Empfehlung:
   General News Service Berwertung
   Internationaler Pressepass Bewertung
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 Alternative - Redaktionsausweis:  European News Agency Bewertung
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 EUCJ Confirmation-ID:  C-24-132/A3124  AZ-21.V.6747.8
   EUCJ  








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Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten.