In Belgien ist der Journalistenberuf gesetzlich nicht anerkannt. Ein anerkanntes und geschütztes Statut genießt nur der 'hauptberufliche Journalist'. Das Statut erhält wird durch ein Ausweis dokumentiert, der durch eine paritätische Kommission - zusammengestellt aus Verlegern und Journalisten - ausgegeben wird. Anfragen müssen direkt bei der zuständigen Kommission (Association Générale des Journalistes Professionnels de Belgique) eingereicht werden.
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