Journalisten werden in Frankreich von zwei Gewerkschaften vertreten: der General Union of Journalists (SGJ FO) und der Union syndicale des journalistes (SNJ). Vor Erstausstellung eines Presseausweises muss eine Vollzeitbeschäftigung für 3 Monate in Folge vorliegen. Zuständig für die Ausstellung ist die Commission de la carte d'identité des journalistes professionnels (CCIJP). Anspruch auf den Ausweis haben Journalisten, deren Arbeit- oder Auftraggeber ein Medienunternehmen ist (keine Werbeagentur etc.). Online-Journalisten müssen zusätzliche Nachweise über Art und Umfang der Tätigkeit vorlegen. |