Presseausweis für EU-Parlament

Das Europäische Parlament vergibt für Pressevertreter in Brüssel eine gemeinsame Akkreditierung für die Organe der EU. Damit Journalisten oder Pressefotografen die Akkreditierungszusage erhalten, sind die von den EU-Pressediensten festgelegten Kriterien zu erfüllen. Journalisten, welche diese Kriterien nicht erfüllen, können eine ausschließlich für das Parlament dauerhaft gültige Akkreditierung erhalten, die vom zuständigen 'Direktor Medien' vergeben wird. Journalisten erhalten eine Akkreditierungskarte (Presseausweis), mit welchem verschiedene Rechte verbunden sind:
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• Recht auf einen Arbeitsplatz im Pressearbeitsraum.
• Zugang zu den Parlamentsgebäuden
• Nutzung eines Presse-Parkplatzes
• Erweitertes Informationsrecht für Journalisten

Unabhängig von der offiziellen EU-Akkreditierungskarte besteht für Journalisten mit vorübergehenden Aufenthalt die Option, einen Presse- Passierschein für bestimmte Sitzungen oder Tagung beantragen. Es muss hierfür ein Presseausweis vorgelegt werden.

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An wen wenden sich Journalisten?

Der Presseservice des Europäischen Parlaments umfasst ein Team von Pressebeauftragten. Deren Aufgabe es ist, Repräsentanten der Presse, TV-Teams und Journalisten zu unterstützen und über das parlamentarische Geschehen zu informieren. Diese Beauftragten sind auf bestimmte Themen, Länder und Amtssprachen spezialisiert. Fernsehjournalisten müssen vorab beim Audiovisuellen Dienst eine Drehgenehmigung beantragen. Kontakt für Akkreditierungsanfragen:

Email:
Telefon:   
Telefax:   
AVaccreditations@europarl.europa.eu
+32 2 284 4817
+32 2 230 1206


Tages- bzw. Wochenakkreditierung in Brüssel und Straßburg

Für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt können Journalisten und Medienschaffende bei Vorlage ihres (nationalen) Presseausweises am Presseeingang des EU-Parlamentes einen Passierschein für eine bestimmte Sitzung oder Tagung erhalten. Europäischen Union (Europäisches Parlament in Straßburg): LOW T02011 - Dienstsitz - Allée du Printemps - F-67070 Straßburg

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In Ländern wie z. B. England oder Italien werden Presseausweise nur von bestimmten Organisationen ausgestellt oder eine Journalisten-Innung ist dafür zuständig. Nur Journalisten die auch Mitglieder der Innung sind, erhalten einen Presseausweis. Diese Ausweise haben eine einheitliche Gestaltung und werden anerkannt von Polizei und Einsatzkräften. Dennoch kommen ausländische Pressevertreter mit Presseausweisen anderer nationaler Verbände auch in Italien oder England gut zurecht. Die Freiheit der Presseberichterstattung ist selbstverständlich auch in diesen Ländern gegeben und so kann ein deutscher Photoreporter mit deutschem Presseausweis seinen Job in Italien oder England ebenso gut nachgehen wie ein englischer Journalist in England.